Blitz / Blitzschlag

Informationen zu Blitz bzw. Blitzschlag: In der Feuerversicherung wird genau zwischen Blitz und Blitzschlag unterschieden, denn unter einem Blitzschlag darf nicht der Blitz selbst verstanden werden. Sind Schäden an elektrischen Anlagen nachweisbar die Folge eines Blitzschlages, sind diese über die Versicherung gedeckt.




Blitz / Blitzschlag

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Blitzschlag und Blitz nicht genau unterschieden.
In der Feuerversicherung ist eine exakte Unterscheidung jedoch erforderlich:

Der Blitz ist eine Entladung des in einer Wolke herrschenden elektrischen Feldes und besteht aus mehreren Teilentladungen, die elektrische Ladung auf die Erdoberfläche transportieren oder blind in der Luft enden. Unter Blitzschlag darf nicht der Blitz selbst verstanden werden.

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Hierbei handelt es sich um einen Blitzeinschlag; es ist also einzig entscheidend, ob durch den Blitzeinschlag ein Schaden entsteht.
• Der Blitz muss sich zwischen Wolke und Erde entladen haben (eingeschlagen sein).
• Es ist nicht erforderlich, dass der Blitz eine versicherte Sache trifft.
• Versichert sind auch alle adäquat kausalen Folgeschäden.
• Problem: Der Versicherungsnehmer muss den Blitzschlag nachweisen und dies ist äußerst schwierig.

Schäden an elektrischen Anlagen sind also gedeckt, wenn sie nachweisbar die Folge eines Blitzschlages sind.
Dabei wird nicht gefordert, dass der Blitz das beschädigte Objekt selbst getroffen hat oder in dessen Nähe niedergegangen ist; es genügt, dass er an einer bestimmten Stelle in die Netzanlage einschlägt und infolge der Leitungsfunktion der Kabel irgendwo Schaden anrichtet.

Der Ausschluss "Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, es sei denn, dass der Blitz unmittelbar auf diese Sachen übergegangen ist" dient nur der Klarstellung, dass Schäden ohne Blitzschlag nicht versichert sind.