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Blitz / BlitzschlagIm allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Blitzschlag und Blitz nicht genau unterschieden. Der Blitz ist eine Entladung des in einer Wolke herrschenden elektrischen Feldes und besteht aus mehreren Teilentladungen, die elektrische Ladung auf die Erdoberfläche transportieren oder blind in der Luft enden. Unter Blitzschlag darf nicht der Blitz selbst verstanden werden. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Hierbei handelt es sich um einen Blitzeinschlag; es ist also einzig entscheidend, ob durch den Blitzeinschlag ein Schaden entsteht. Schäden an elektrischen Anlagen sind also gedeckt, wenn sie nachweisbar die Folge eines Blitzschlages sind. Der Ausschluss "Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, es sei denn, dass der Blitz unmittelbar auf diese Sachen übergegangen ist" dient nur der Klarstellung, dass Schäden ohne Blitzschlag nicht versichert sind.
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