Betriebsunterbrechungsversicherung

Informationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung: Schäden, die durch teilweise oder komplette Unterbrechung des Betriebes infolge eines Sachschadens wie beispielsweise wegen Feuer entstehen, werden über die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt. In der Haftzeit von 12 Monaten deckt Sie den entgangenen Geschäftsgewinn und die weiterlaufenden Geschäftskosten.




Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Schäden, die durch teilweise oder gänzliche Unterbrechung des Betriebes infolge eines Sachschadens - z.B. Feuer - entstehen.
Sie deckt für die Dauer von 12 Monaten (= Haftzeit) den entgangenen Geschäftsgewinn und die fortlaufenden Geschäftskosten.

Man unterscheidet zwischen der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für industrielle Risiken und der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung für Gewerbebetriebe.
Die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung ist Bestandteil der Geschäftsversicherung und kann für die einzelnen Gefahren nur vereinbart werden, wenn auch der Sachschaden der jeweiligen Gefahr versichert ist (z.B. Leitungswasser-BU nur, sofern auch die Gefahr Leitungswasser versichert ist).
Die maximale Versicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR.

Bei Versicherungssummen über 2,5 Mio. EUR und/oder kürzeren (6 Monate) oder längeren (z.B. 18, 24 Monate) Haftzeiten bietet die industrielle Feuer- Betriebsunterbrechungsversicherung bedarfsgerechten Versicherungsschutz.