Betriebsschäden

Informationen zu Betriebsschäden: Schäden durch den Betrieb eines beliebigen Nutzfeuers oder einer sonstigen Wärmequelle bezeichnet man als Betriebsschäden. Da die Sachen im Berecih von Wärmequellen einem erhöhten Brandrisiko ausgesetzt sind, waren diese Schäden in der Feuerversicherung gemäß AFB 87 ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist in der aktuellen Geschäfts- bzw. Gebäudeversicherung nicht mehr enthalten.




Betriebsschäden

Betriebsschäden sind Schäden durch den Betrieb eines beliebigen Nutzfeuers oder einer sonstigen Wärmequelle.
Diese Schäden waren in der Feuerversicherung gemäß AFB 87 ausgeschlossen, da Sachen im Bereich von Wärmequellen einem erhöhten Brandrisiko ausgesetzt sind.

In der aktuellen Geschäfts- bzw. Gebäudeversicherung ist dieser Ausschluss nicht mehr enthalten; die sog. Nutzwärmeschäden (s. dort) sind nun sogar ausdrücklich mitversichert.