|
|
BereicherungsverbotGemäß § 55 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in der Schadenversicherung nicht mehr als den Betrag des entstandenen Schadens zu ersetzen. Die Neuwertversicherung stellt streng genommen einen Verstoß gegen das Bereicherungsverbot dar, weil ein Schaden stets nur in Höhe des Zeitwertes der Sache eintritt. Der BGH hat jedoch in 1998 klargestellt, dass die Neuwertversicherung weiterhin in der bisherigen Form weiterbestehen darf.
|
