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Beitragsfaktor / BeitragsrichtzahlDie Beitragsrichtzahl und der gleitende Neuwertfaktor dienen in der gleitenden Neuwertversicherung der Umrechnung des Beitrages 1914. Die Beitragsrichtzahl, auch Prämienfaktor genannt, gilt für ältere Verträge (vor VBGB 94) auf Basis der Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung (SGlN). Für das Neugeschäft nach VBGB 2000 gilt der gleitende Neuwertfaktor.
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