Beitragsfaktor / Beitragsrichtzahl

Informationen zur Beitragsrichtzahl: In der gleitenden Neuwertversicherung dienen die Beitragsrichtzahl und der gleitende Neuwertfaktor der Umrechnung des Beitrages 1914. Die Beitragsreichtzahl wird auch Prämienfaktor genannt.




Beitragsfaktor / Beitragsrichtzahl

Die Beitragsrichtzahl und der gleitende Neuwertfaktor dienen in der gleitenden Neuwertversicherung der Umrechnung des Beitrages 1914.

Die Beitragsrichtzahl, auch Prämienfaktor genannt, gilt für ältere Verträge (vor VBGB 94) auf Basis der Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung (SGlN).

Für das Neugeschäft nach VBGB 2000 gilt der gleitende Neuwertfaktor.
Er setzt sich zu 80 % aus der Veränderung des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe zusammen.