Aussperrung

Informationen zur Aussperrung: Die planmäßige Ausschließung vieler Arbeitnehmer auf ein bestimmtes gerichtetes Ziel nennt man Aussperrung. Aussperrung kann zusammen mit Streik und Inneren Unruhen über eine Klausel bei der Gescähftsversicherung und Gebäudeversicherung mitversichert werden.




Aussperrung

Unter Aussperrung versteht man die planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmer auf ein bestimmtes gerichtetes Ziel.

Im Rahmen der Geschäftsversicherung und der Gebäudeversicherung kann Aussperrung zusammen mit Streik und Inneren Unruhen über eine Klausel mitversichert werden.