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Außen angebrachte SachenMan unterscheidet zwischen Außen angebrachten Sachen in der Geschäftsversicherung und in der Gebäudeversicherung. In der Geschäftsversicherung sind Sachen an der Außenseite des Gebäudes wie z.B. Antennen, Beleuchtungsanlagen, Markisen, Schilder, Überdachungen, Antennen, etc. oft bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt. Die Außen angebrachten Sachen können aber nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert werden. In der Gebäudeversicherung sind Gebäudebestandteile wie z.B. Regenabfallrohr meistens gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel mitversichert. Die Formulierung „außen angebrachte Sachen“ gibt es in der Gebäudeversicherung nicht mehr. Die versicherten Sachen werden in §1 genannt. Die Sachen sind entweder als „Gebäudebestandteile“ (s.dort) oder als „weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile“ (s.dort) versichert.
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