Aufprall von Luftfahrzeugen

Informationen zum Aufprall von Luftfahrzeugen: Durch einen Aufprall von Luftfahrzeugen, seiner Teile oder Ladung sind Schäden an den versicherten Sachen im Rahmen der Feuerversicherung mitversichert.




Aufprall von Luftfahrzeugen

Schäden an den versicherten Sachen durch Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sind im Rahmen der Feuerversicherung mitversichert.

Sie sind mit den Schadenursachen Brand, Blitzschlag und Explosion gleichgestellt und wurden in den Versicherungsschutz eingeschlossen um Abgrenzungsschwierigkeiten infolge eines Flugzeugabsturzes zu vermeiden. (Brand-, Explosion und reine Trümmerschäden)