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Aufprall von LuftfahrzeugenSchäden an den versicherten Sachen durch Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sind im Rahmen der Feuerversicherung mitversichert. Sie sind mit den Schadenursachen Brand, Blitzschlag und Explosion gleichgestellt und wurden in den Versicherungsschutz eingeschlossen um Abgrenzungsschwierigkeiten infolge eines Flugzeugabsturzes zu vermeiden. (Brand-, Explosion und reine Trümmerschäden)
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