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ArzttaschenSchäden bei Einbruchdiebstahl oder einfachem Diebstahl (s. dort) an Arzttaschen und deren Inhalt sind während Fahrten, Gängen und Behandlungen bei Krankenbesuchen im Rahmen der Geschäftsversicherung für Berufe des Heilwesens mitversichert.
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