Abbruchkosten

Informationen zu Abbruchkosten: Kosten für einen erforderlichen Abbruch von Bauteilen nach einem Schadensfall nennt man Abbruchkosten. Kosten für Abführung zur nächsten Ablagerungsstätte, Ablagern oder Vernichten fallen auch unter die Abbruchkosten.




Abbruchkosten

Abbruchkosten sind die Kosten für einen erforderlichen Abbruch von Bauteilen nach einem Schadensfall.

Darunter fallen auch die Kosten der Abführung zur nächsten Ablagerungsstätte, sowie das Ablagern oder Vernichten. Sind Abbruchteile bei der Wiederherstellung wiederverwendbar, so werden diese mit den Abbruchkosten verrechnet.

Abbruchkosten und Aufräumungskosten können in der Gebäudeversicherung und in der Geschäftsversicherung mitversichert werden.