Betriebskostenversicherung / Firmenkostenversicherung

Die Absicherung von Betriebskosten oder die Versicherung für Firmenkosten kann für einen Selbstständigen enorm wichtig sein. Wer einmal längere Zeit durch Krankheit oder Unfall ausfällt, hat aber trotzdem weiterhin die laufenden Kosten am Hals.




Betriebskostenversicherung / Firmenkostenversicherung

Was geschieht eigentlich mit Ihrer Firma, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall längere Zeit ausfallen?

Sind Sie als freiberuflich oder selbständig Tätiger durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig, kann Ihre berufliche Existenz besonderes gefährdet sein. Zwar können Sie Ihr persönliches Nettoeinkommen durch eine Krankentagegeldversicherung absichern, aber die fixen Betriebskosten laufen munter weiter.

Die Betriebskosten ließen sich bisher nur für den Fall versichern, dass ein Sachschaden zu einer Unterbrechung des normalen Betriebsablaufs führt - also nicht bei Krankheit oder Unfall.
Diese Lücke schließt die Betriebskosten Versicherung oder Firmenkosten Versicherung, damit auch in diesen Fällen die Kosten nicht Ihr Konto belasten.

 

 

Die Versicherung ist speziell zugeschnitten auf:

Ärzte, Apotheker, Architekten, beratende Ingenieure, Gutachter, Heilpraktiker, Krankgymnasten, Logopäden, Makler, Notare, Patentanwälte, Physiotherapeuten, Prüfungsingenieure für Baustatik, Psychologen, Rechtsanwälte, Sachverständige, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Übersetzer, Unternehmensberater, Vermessungsingenieure, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte

Falls Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger als Ihre vereinbarte Karenzzeit arbeitsunfähig sind, übernehmen die Versicherungen ab diesem Zeitpunkt meistens bis zu 12 Monate alle laufenden Betriebskosten wie z.B.:
Miete, Zinsen, Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsbeiträgen, Kfz.-Steuer für das Geschäftsfahrzeug, Leasinggebühren für technische Geräte, Grundgebühren für Energie, Abschreibungen auf Sachanlagen, sowie die zusätzlichen Aufwendungen für eine externe Ersatzkraft.
Für medizinisch notwendige Spätversorgungen nach einem Unfall (z.B. Materialentfernung) erweitern die Versicherungsgesellschaften die Haftzeit sogar meistens auf 24 Monate.

Führt die Arbeitsunfähigkeit wegen Berufsunfähigkeit zur Betriebsaufgabe, zahlen die Versicherungen die laufenden Kosten oftmals bis zu zwei Monaten weiter (ermöglicht eine ordentliche Abwicklung für Verkauf, Schließung, Nachfolgersuche) und zusätzlich die mit der Schließung verbundenen Kosten wie z.B. Gutachten und Notargebühren.