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Strafrechtsschutz für Selbstständige & UnternehmenStrafrechtliche Ermittlungen nehmen zu. Zahlreiche neue Gesetze, verstärkte Kontrollen der Behören, sowie gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen erhöhen für Unternehmen und deren Verantwortungsträger die Gefahr, in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden.
Die Folgen:Finanzielle Belastungen: Gute Anwälte und Privatgutachter sind teuer.
Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert. Neben den Gerichtkosten übernehmen die Rechtsschutzversicherer zum Beispiel teure Anwaltshonorare und die Kosten aufwändiger Privatgutachten: mit deutlich höheren Versicherungssummen und mehr Leistung als im Rechtsschutz-Standardbereich.
Für UnternehmenVersicherungsschutz besteht für das versicherte Unternehmen. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.
Für ÄrzteVersichert ist der Arzt als Inhaber seiner Praxis. Auf Wunsch können sich auch ein Chefarzt oder sonstige angestellte Ärzte versichern.
Für ApothekerVersichert ist die Apotheke bzw. der Apotheker als Inhaber. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und alle vom Versicherten beschäftigten Personen bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten begangen haben sollen.
Für Städte, Gemeinden und LandkreiseVersicherungsschutz besteht für die versicherte Stadt, Gemeinde oder den versicherten Landkreis. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und Organe, jeweils mit deren Mitgliedern sowie Bediensteten und ehrenamtlich tätigen Personen. Bei Landkreisen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Landesbeamten.
Für Krankenhäuser, Heime/SanatorienVersicherungsschutz besteht für das versicherte Krankenhaus, Heim oder Sanatorium. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter sowie alle für den Versicherten haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen. Für die Mitarbeiter des ärztlichen Personals besteht Versicherungsschutz auch bei Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb ihrer Tätigkeit für den Versicherten.
Für LandwirteDer Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte kann nur in Ergänzung zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes alle dort beschäftigten Personen in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Zum Berufs-Rechtsschutz für SelbstständigeVersichert sind neben dem Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich auch die beschäftigten Personen des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
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