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Spezial Strafrechtsschutz für Selbstständige & UnternehmenBei dieser speziellen Absicherung handelt es sich um einer Versicherungsform für Unternehmen, deren Geschäftsführer, Inhaber, gesetzlicher Vertreter, sowie alle Arbeitnehmer. Hier soll ein Versicherungsschutz gewährt werden, der insbesondere auf die Bedürfnisse der Unternehmenstätigkeiten für den strafrechtlichen Bereich bezüglich der Produktgestaltung und der Umwelt abgestimmt ist. Automatisch versichert sind alle Personen, die namentlich im Versicherungsschein genannt werden, ebenso unter Umständen Tochtergesellschaften oder Beteiligungsunternehmen. Vom Grundprinzip handelt es sich hier um einen allgemeinen Strafrechtsschutz mit ausgebauten Besonderheiten, die sich Ihrem Tätigkeitsfeld anpassen sollen. Sie haben die Möglichkeit bei Abschluss gewisse Risikoausschlüsse aufzuheben, das verringert dann den zu zahlenden Beitrag.
Die Versicherungsgesellschaft ist zunächst zur Leistungserfüllung verpflichtet, gleich, wie hoch der tatsächliche oder der geforderte Verschuldungsgrad ist. Sollte allerdings das Urteil des Gerichts auf Vorsatz plädieren, so sind Sie als Versicherungsnehmer zur Rückerstattung der durch die Versicherung in Vorkasse getretenen Kosten verpflichtet. Die Vorraussetzung eines Rechtsfalls ist dann gegeben, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Versicherungsnehmer durch das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde eingeleitet wurde. Der Geltungsbereich der Versicherung kann auf Ihren Wunsch ausgeweitet werden, in der Regel belauft sich der Versicherungsschutz auf örtlicher Ebene, ist aber jederzeit auf ganz Deutschland erweiterbar. Grundsätzlich werden die einfachen Gebühren laut Gebührenverordnung für Rechtsanwälte und Gutachter übernommen, es besteht allerdings noch die weitere vertragliche Option, die Kostenübernahme auf das zweifache der gesetzlichen Höchstgebühren aufzustocken. Die Gesellschaft übernimmt des Weiteren für Sie, Darlehensweise, ausstehende Kautionen bis zu den festgesetzten Höchstgrenzen. Es besteht auch Versicherungsschutz für Nebenklägerkosten, allerdings ist hier Vorraussetzung zur Kostenübernahme, dass das laufende Verfahren zur Einstellung kommt. Weitere Informationen: |

