Strafrechtliche Risiken

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz deckt die strafrechtlichen Risiken Ihrer Firma / Unternehmen ab.




Strafrechtliche Risiken

Die ständig ändernde Gesetzeslage macht es in der heutigen Zeit nicht einfach den Überblick zu behalten. Gerade in Deutschland erleben wir eine Welle von ständig neuen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien, die selbst für Juristen und Experten täglich eine Herausforderung darstellen.

Gründe hierfür ist die Verstärkung der gesetzlichen behördlichen Kontrollen, das hohe Umweltbewusstsein, sowie die immer zunehmende Klage- und Anzeigebereitschaft der Menschen. Dies erklärt vor allem die immer steigende Zahlen der führenden Rechtsstreits. Auch bezeichnet als strafrechtliches Risiko. Sie als Unternehmer sind grundsätzlich für das Verhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich und haben gerade bei rechtlichen Auseinandersetzungen die finanziellen Konsequenzen zu tragen. Der Vorwurf lautet dann auf ein Organisationsverschulden Ihrerseits.

Sie sind bereits ab der Einleitung eines Verfahrens abgesichert, die Einleitung eines Verfahrens erfolgt bereits auf Verdacht, das bedeutet mit der Anzeige eines Nachbars, eines Konkurrenten, eines verärgerten Angestellten oder eines Geschädigten. Es besteht selbst dann Versicherungsschutz, sollten Ihnen ein Vorwurf eines Vergehens zur Last gelegt werden, dass vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit begangen worden ist.

Es darf sich allerdings nicht um ein Verbrechen handeln, dass sich wie folgt definiert, als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Der Versicherungsschutz wird nur solange gewährt, bis es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kommt, ab dann erlischt der Versicherungsschutz und Sie sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen der Versicherungsgesellschaft zu erstatten.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel folgenden Leistungen, die generelle Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren, die verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, die zur Verteidigung dienen, die Verteidigung in standesrechtlichen, sowie in disziplinarischen Verfahren, den Zeugenbeistand, sowie die Kostenübernahme aller anfallenden Gebühren für Rechtsanwalt oder Sachverständige.