Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige

Informationen zum Verkehrs-Rechtsschutz, wer geschützt wird und wie Sie geschützt werden finden Sie hier. Des Weiteren finden Sie Infos was die Rechtsschutzversicherung im Rechtsschutzfall alles übernimmt.




Verkehrs-Rechtsschutz

Sie können sich vor einen Verkehrsunfall nicht schützen, aber vor den Folgen. Sie sind im Straßenverkehr immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen und immer darauf angewiesen, auf Fehler anderer zu reagieren und das blitzschnell. Eine kleine Unachtsamkeit reicht hierbei schon aus und ein Unfall ist passiert, man jetzt nur noch hoffen, dass es sich um einen Sachschaden und nicht um einen Personenschaden handelt. Des Weiteren ist dann die Schuldfrage zu klären und jetzt kommen wir an den Punkt, der in Deutschland sehr teuer werden kann.

gewerbliche Rechtsschutzversicherung

 

Die Gebühren der Rechtsanwalte, der Gerichte und die der Gutachter steigen ständig und machen es schwer, die anfallenden Kosten tragen zu können. Offene Haftungs- sowie Schadensersatzansprüche müssen nun geklärt werden und da ist die erste Anlaufstelle ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Ihre Unschuld beweisen zu können wird hier schnell teuer, die Haftpflichtversicherung, die Bestandteil der KFZ- Versicherung ist greift hier nicht, der Verkehrsrechtsschutz hingegen schon. Sie haben bei Vertragsabschluss auch die Möglichkeit sonstige Fahrer des Fahrzeugs anzugeben, wie beispielsweise Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte, oder Mitarbeiter.

Sie sind nicht nur als Halter, Insasse, Fahrer oder Eigentümer eines Fahrzeugs versichert, sonder auch als Fußgänger. Der Versicherungsschutz gilt für Ihr privates Fahrzeug, sowie die Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, hierbei gilt aber unbedingt, die Fahrzeuge bei Vertragsabschluss zu melden und im Vertrag eintragen zu lassen, denn nur unter dieser Vorraussetzung besteht ein ausreichender Versicherungsschutz.

Ein weiterer Bestandteil der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die Absicherung gegen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel. Von der Versicherungsgesellschaft werden auch die Kosten des Gegners übernommen, sollten diese Ihnen vom Gericht aus zugesprochen worden sein. Außerdem verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft zur Kostenübernahme von allen anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ausstehende Kautionen im EU-Land, die Kosten eines Gutachters oder eines Sachverständigen.