|
|
Rechtsschutz für Geschäftsführer / ManagerEin ausreichender Versicherungsschutz ist besonders für Sie als Führungskraft dringend erforderlich. Sie müssen unbedingt wissen, dass Sie mit einer privaten Rechtsschutzversicherung keinerlei Versicherungsschutz genießen. Achten Sie dabei bei einer Beförderung unbedingt auf die richtige, ausreichende Erweiterung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung und gehen Sie kein Risiko ein. Gerade als Führungsposition ist der juristische Beistand bei einem Rechtsstreit unumgänglich. Sie können in dieser Ausgangssituation Ihrer tragenden Verantwortung und Entscheidungsmacht auf einen Anwalt keineswegs verzichten. Ein spezialisiert Anwalt ist notwendig, der wiederum ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Das ständige Anheben der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten machen es heute schwer, sein Recht durchsetzen zu können, sollten Sie darauf angewiesen sein, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Sichern Sie sich in Ihrem Bereich ausreichend ab und gewähren Sie sich die finanzielle Sicherheit Ihrer Existenz und Ihres Rechts. Sie als Geschäftsführer, als Vorstand, als Prokurist oder Top-Manager brauchen daher einen speziellen Versicherungsschutz der sich überwiegend auf den Straf-Rechtsschutz, den Vermögensschaden-Rechtsschutz und den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz spezialisiert. Der Streitwert eines Rechtsstreits liegt in der Regel bei einem Jahresgehalt, der Vorschuss, der Ihnen für die Gerichtskosten gewährt wird liegt bei drei Jahresgehältern. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden für Sie übernommen, sollten Sie der Gegenpartei unterliegen. Im Schadensfall stehen Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte und fachspezifische Sachverständigen zu, die Sie frei wählen dürfen. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel sollten von Ihnen Auswahl- oder Aufsichtspflichten verletzt worden sein, oder Sie Schäden durch ein Organisationsverschulden erleiden. Rechtlich versichert sind alle Verteidigungskosten in Ermittlungs-. Straf-, und Ordnungswidrigkeitenverfahren die sich im Zusammenhang Ihrer ausübenden beruflichen Tätigkeit befinden, sowie die gerichtliche und außergerichtlich Abwehr von Ansprüchen aus Ersatz von Vermögensschäden. |

