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Die Existenz Inkassorechtsschutz-VersicherungWer kennt das nicht? Außenstände und säumige Rechnungszahler sind das Leid eines jeden Gewerbetreibenden und oftmals der Grund für Firmeninsolvenzen. Da der Gewerbetreibende tagtäglich mit der Ausführung seiner Arbeiten beschäftig ist und meistens dann noch am Wochenende im Büro sitzt um Rechnungen zu schreiben, kommt mit dem Eintreiben ausstehender Rechnungen eine weitere Existenz bedrohende Belastung auf ihn zu. Er verbringt zusätzliche und nervenaufreibende Zeit damit, den säumigen Zahlern hinterher zu telefonieren, oder diese sogar zu besuchen. Jetzt ist Schluss damit, denn die Inkasso-Existenz-Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Zusatzbelastung mit einem erfahrenen Forderungsmanagement ab.
Argumente für den Inkasso-Existenz-Rechtsschutz:
Das vorgerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren zur Beitreibung von inländischen Forderungen aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit übernimmt die Inkasso-Existenz-Rechtsschutzversicherung. Im Falle einer (teilweisen) Uneinbringlichkeit der Hauptforderung die für dieses Inkasso erforderlichen Inkassokosten (vgl. § 3 ERB) trägt die Rechtsschutzversicherung. Die Forderung muss mindestens 100 EUR betragen. Sie muss dem Versicherungsnehmer zustehen, unstrittig und fällig sein. Sie darf zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht gerichtlich an- oder rechtshängig und nicht tituliert sein. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Rechtsschutzversicherung muss der Schuldner im Verzug gewesen sein. Es besteht keine Wartezeit! Ganz im Gegenteil, denn der Rechtsschutzversicherung können auch Forderungen übergeben werden, deren Fälligkeit längstens sechs Kalendermonate vor Abschluss (Rückwärtsversicherung) des Existenz-Inkasso Rechtsschutzes zurückliegen. Die notwendigen Auslagen für Anfragen beim Einwohnermeldeamt, sofern der Schuldner unbekannt verzogen ist, erstattet die Rechtsschutzversicherung als Serviceleistung. Die Rechtsschutzversicherung bietet zusätzlich an bei Aufträgen ab 10.000 EUR netto vor einem etwaigen Vertragsabschluss die Bonität des Auftraggebers zu prüfen, damit der Versicherungsnehmer Forderungsausfälle schon im Ansatz vermeiden kann. |

