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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Firmen / SelbstständigeBei einer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung sind Sie als Mieter oder Eigentümer bestens abgesichert. Hierbei handelt es sich um eine Kombinationsabsicherung bezüglich der selbst genutzten Wohneinheit und die für geschäftliche Zwecke genutzte Wohneinheit. Wir sprechen hier von einer Zusatzoption, die im Versicherungsvertrag angegeben werden muss und nicht automatisch bei einer Firmenrechtsschutzversicherung inbegriffen ist. Sie haben als Unternehmer oder Selbstständiger immer die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung nur für die berufliche Tätigkeit ab zu schließen, mehr Sinn macht es allerdings, diesen direkt mit dem privaten Bereich zu kombinieren. Hier haben Sie bezüglich der Beiträge eine hohe Ersparnis. Meist sind die Streitfälle nicht klar trennbar zwischen dem privaten und dem geschäftlichen Bereich, es kann daher also nie schaden , sich rundum abzusichern. Gerade die Rechtsstreits werden immer teurer, die ständig steigenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren machen es heut zu Tage zu einem Luxus, sein Recht durchsetzen zu können.
Mit der Grundstücksrechtsschutzversicherung wird es Ihnen ermöglicht auch alle Streitigkeiten bezüglich Ihrer Geschäftsräume abzusichern. Beispielsweise eine zu hohe Nebenkostenabrechnung, ungerechtfertigte Mieterhöhungen, Streitigkeiten bei den Parkgelegenheiten oder die Abwehr von ungerechtfertigten Räumungsklagen gegen Sie. Wichtig ist es vor Abschluss immer die Versicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen mit dem verbunden Beitrag zu vergleichen. Als Hauptziel setzt man sich sicherlich immer, ob als Mieter oder Vermieter die Vermeidung eines Rechtsstreits, gerade im selbstständigen Bereich, hierfür kann vorab ein Beratungsgespräch bei einem qualifizieren Rechtsanwalt schon sehr behilflich sein. Die Kostenübernahme ist durch eine Rechtsschutzversicherung gewährleistet. Sie haben bei der Wahl des Rechtsanwalts immer die Entscheidungsgewalt, ein Anwalt darf Ihnen von der Versicherungsgesellschaft nicht vorgeschrieben. |

