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VermögensschadensrechtsschutzEine Vermögensschadens- rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert, da die Kosten der Abwehr von zivilrechtlichen Klagen übernommen werden. Gerade Sie als Top Manager, als Prokurist oder Geschäftsführer tragen täglich eine hohe Verantwortung und sind in vielen Situationen Entscheidungsträger. Sie werden ständig damit konfrontiert Ihren Mitarbeitern Anweisungen zu geben und machen sich somit auch selbst immer zum rechtlichen Vollhafter. Versicherungsnehmer sind Sie als Einzelperson oder das Unternehmen an sich als juristische Person. Der Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person während der ausübenden Tätigkeit als Aufsichtsrat, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer. Der Versicherungsumfang umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Versicherungsnehmer, sollten Ihnen gegenüber aufgrund der gesetzlich festgelegten Haftpflichtbestimmungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierbei ist zu bedenken, dass unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen Sie vom eigenen Unternehmen eingeklagt werden können, man spricht hier von dem so genannten Innenverhältnis. Die Schadensersatzansprüche dritter Personen bezeichnet man als Außenverhältnis.
Ein Schadensbeispiel kann sein, sie sind im Finanzvorstand eines Unternehmens tätig und Ihnen wird vorgeworfen aufgrund Ihrer Entscheidungen und Ihrer Weisungsbefugnis hätte das Unternehmen einen hohen finanziellen Schaden erlitten, oder Sie haben Abschreibungsmöglichkeiten bei der Erstellung der Jahresbilanz übersehen. Ein weiteres Beispiel, Sie, als Geschäftsführer stehen in der Verantwortung eines neuen EDV-Systems, aber die Anwendungen und Buchungen, sowie die Datenerfassung wurde nicht umfangreich genug getestet und es entsteht ein hoher Datenverlust oder eine falsche Rechnungserstellung. Dies sind Fälle, die Sie mit Sicherheit ansprechen und bewusst machen sollten, wie wichtig eine ausreichende finanzielle Absicherung ist. Setzen Sie sich diesem Risiko nicht aus, und gewähren sich den Luxus eines qualifizierten Rechtsanwaltes im Schadensfall, der Sie fachspezifisch vor Gericht vertreten kann. |

