Fahrerrechtsschutzversicherung für Einzelpersonen
Fahrer-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Fahrer:
Der Versicherungsnehmer ist bei dieser Vertragsvariante als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast geschützt.
Der Fahrerrechtsschutz ist für diejenigen gedacht, die kein eigenes KFZ auf sich zugelassen haben und lediglich fremde Fahrzeuge fahren.
Zu dieser Gruppe gehören Junge Leute, die aus versicherungstechnischen Gründen Ihr KFZ auf die Eltern zugelassen haben, oder um Menschen, die in den Genuss kommen einen Firmenwagen zu fahren.
Die richtige Rechtsschutzversicherung ist in diesen Fällen die Fahrer-Rechtsschutzversicherung mit Vorsorge zum Verkehrsrechtsschutz, falls dann doch mal ein eigenes KFZ auf eigenen Namen angemeldet wird.
Der Rechtsschutz für den Verkehr ist die richtige Absicherung für Menschen ohne eigenes KFZ.
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