Betriebsschließungsversicherung
Wegen der großen Gefahr, die für die Allgemeinheit besteht, können die zuständigen Behörden jeden Betrieb schließen, wenn der Verdacht besteht, dass durch ihn gefährliche und ansteckende Krankheiten (z.B. Typhus oder Salmonellen) verbreitet werden.
Dieses Risiko lastet insbesondere auf Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verkaufen oder sonst an Verbraucher abgeben.
Selbst größte Sorgfalt und peinlichste Sauberkeit schützen nicht davor, dass durch Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Waren oder Rohstoffe Krankheitserreger in den Betrieb gelangen.
Wird ein Betrieb behördlich geschlossen, kann dies die Existenz des Betriebes gefährden. Vor den wirtschaftlichen Folgen schützt die Betriebsschließungsversicherung. Sie gleicht die dem Betriebsinhaber entstehenden finanziellen Nachteile aus.
Versicherungsschutz für eine Betriebsschliessungsversicherung besteht für:
- Desinfektionskosten
- den Ersatzwert der Waren bei Warenschäden
- Ermittlungs- und Beobachtungskosten
- Schließungsschäden mit pauschaler Tagesentschädigung
- Kosten wie Miete oder Pachten, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Gehälter usw.
- entgehenden Gewinn
- sowie zusätzliche Aufwendungen zur Wiedereröffnung
- Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen bei Tätigkeitsverboten
|