Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht für Transportbetriebe / Verkehrsunternehmen
Bei Transportbetrieben und Verkehrsunternehmen können folgende Punkte versichert werden::
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Versicherungssumme
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz weltweit (ohne USA/Kanada)
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) in Höhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden; für die Verletzung von Namensrechten
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Lieferung von Speisen und Getränken außer Haus (z.B. Party-Service)
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden
- Leitungsschäden in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

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