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Transportbetriebe / VerkehrsunternehmenGehört Ihr Unternehmen zur Gruppe der oben aufgeführten Betriebe, so liegt das Risikopotential vor allem im Bereich des Eintritts von Personen- und Sach- schäden. Um etwas Transportieren zu können sind oft umfangreiche Be und Endladevorgänge zu tätigen. Kommt es hierbei zu einem Schaden an den fremden Fahrzeugen, Containern oder an Be-und Endladevorrichtungen ( Kräne, Aufzüge), besteht Deckung über die Haftpflichtversicherung.
Zu den Transportbetrieben / Verkehrsunternehmen zählen folgende Betriebe:
Weitere Informationen zur Betriebshaftpflicht für Transportbetriebe / Verkehrsunternehmen: Können durch die Beschädigung dieser Anlagen andere Geschäftsvorfälle bis zur erfolgreichen Wiederinstandsetzung nicht vorgenommen werden, haften Sie auch für die Kosten die dieser Ausfall bei einem Dritten verursacht. Kommt es bei einem solchen Vorfall zum Eintritt eines Personenschadens, müssen Sie mit Ihrem Vermögen für die finanziellen Folgen einstehen. Ist eine dauerhafte Gesundheitsschädigung eingetreten stellt diese schwere finanzielle Nachteile für Ihr Untenehmen dar. Die Haftpflichtversicherung übernimmt hier für Sie die Schadenersatzleistung und verhandelt Renten oder Abfindungsleistungen. Des Weiteren prüft der Versicherer auf seine Kosten die Höhe der gestellten Forderungen. Im Versicherungsschutz enthalten ist die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung. Passiert hier ein Schadenfall aufgrund nicht vorschriftsmäßiger Lagerung von Kleingebinden oder unsachgemäßer Verwendung von anderen gewässerschädlichen Stoffen besteht Deckung für die Schadenaufwendungen. Hierzu gehören Sondermüllkosten und Dekontaminierungskosten. Ist bereits eine Schädigung von Gewässern eingetreten können sich die Kosten um ein vielfaches erweitern. Die Forderungen sind erst dann als erfüllt anzusehen wenn eine vollständige Regeneration des Gewässers incl. der enthaltenen Pflanzen und Tierarten erreicht ist. Solche Schadenfälle ziehen sich in der Regel über Jahre. Ihr Versicherer übernimmt die Abwicklung nebst den notwendigen Kosten für Sachverständige und dergleichen. |

