Was leistet die Haftpflichtversicherung

Wenn Schadenersatzansprüche Dritter wegen eines fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschadens gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen erhoben wird, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Vermögensschäden können mitversichert werden.




Was leistet die Haftpflichtversicherung

Haftpflicht ist versicherbar! Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Schadenersatzansprüche Dritter wegen eines fahrlässig verursachten Personen-, Sach- und – soweit mitversichert – Vermögensschadens gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (z.B. im Betrieb beschäftigte Personen) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erhoben werden.

Im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs und der gewählten Versicherungssummen übernimmt die Haftpflichtversicherung die

Prüfung der Frage, ob eine gesetzliche Haftpflicht besteht, d.h., ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind,

Zahlung der Entschädigung bei berechtigten Schadenersatzforderungen (und die dabei evtl. entstehenden Kosten, z.B. Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten),

Abwehr nicht gerechtfertigter Schadenersatzforderungen. Kommt es zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.

 

Was ist nicht versicherbar

Grundsätzlich nicht versicherbar sind:

- Ansprüche wegen Schäden und Mängeln an den vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen oder an den ausgeführten Arbeiten selbst (hierbei handelt es sich um ein reines Unternehmerrisiko. Haftpflichtansprüche aus Nichterfüllung, verzögerter oder mangelhafter Erfüllung von Verträgen fallen nicht unter den Versicherungsschutz)

- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden

- Strafen und Bußgelder