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Land- und Forstwirtschaft
Bei der Land- und Forstwirtschaft können viele verschiedene Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Bei Landwirtschaft / Forstwirtschaft können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz Tätigkeiten und Exporte
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Deckschäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Ferien auf dem Bauernhof bis zu 10 Zimmern/Wohnungen, einschließlich Schäden an eingebrachten Sachen der Beherbergungsgäste
- Flurschäden durch Weidevieh
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
- Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger. Versichert sind
- nicht selbstfahrende Maschinen und Geräte, Kfz als stationäre Kraftquelle
- Zugmaschinen, Schlepper, Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
- selbstfahrende Land- und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Einsatz im eigenen Betrieb
- nicht versicherungspflichtige Anhänger (bei Einsatz für Lohnarbeiten und im gewerblichen Nebenbetrieb ist eine Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung erforderlich)
- Marktstände zum Verkauf eigener und fremder Produkte
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Privathaftpflicht
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, auch für noch unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse (Gefährdungshaftung)
- Schank- oder ähnliche Wirtschaft, Hofcafé, einschließlich Abhandenkommen, Beschädigung, Vernichtung der von Restaurationsgästen zur Aufbewahrung übernommenen Sachen
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tiere. Halten, Hüten, Verwenden von
- Nutztieren, auch Zuchttieren (keine Pferde, Ponies, Maultiere, Esel)
- Zugtieren, nicht zu Reitzwecken (keine Pferde, Ponies, Maultiere, Esel)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; Mitversichert ist
- die Lagerung von
- Mineralöl (z.B. Diesel, Biodiesel, Schmieröl, Heizöl) bis
- Flüssiggas (Propan, Butan) in Tanks
- sonstigen umweltgefährdenden Stoffen in Kleingebinden bis
- die geschlossene Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften aus Silos
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Wohnungen auf dem Betriebsgrundstück
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen und Gebäude
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung
- selbstfahrende Land- und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Einsatz für Lohnarbeiten und im gewerblichen Nebenbetrieb
- Hunde, Pferde, Ponies, Maultiere, Esel sowie das Hüten von Pensionstieren

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