Land- und Forstwirtschaft

Informationen zu Land- und Forstwirtschaft : Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Land- und Forstwirtschaft versichert werden können.




Land- und Forstwirtschaft

Bei der Land- und Forstwirtschaft können viele verschiedene Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.

Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.

 

 

Bei Landwirtschaft / Forstwirtschaft können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz Tätigkeiten und Exporte
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Deckschäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • Ferien auf dem Bauernhof bis zu 10 Zimmern/Wohnungen, einschließlich Schäden an eingebrachten Sachen der Beherbergungsgäste
  • Flurschäden durch Weidevieh
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
  • Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger. Versichert sind
    - nicht selbstfahrende Maschinen und Geräte, Kfz als stationäre Kraftquelle
    - Zugmaschinen, Schlepper, Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
    - selbstfahrende Land- und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Einsatz im eigenen Betrieb
    - nicht versicherungspflichtige Anhänger (bei Einsatz für Lohnarbeiten und im gewerblichen Nebenbetrieb ist eine Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung erforderlich)
  • Marktstände zum Verkauf eigener und fremder Produkte
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Privathaftpflicht
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, auch für noch unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse (Gefährdungshaftung)
  • Schank- oder ähnliche Wirtschaft, Hofcafé, einschließlich Abhandenkommen, Beschädigung, Vernichtung der von Restaurationsgästen zur Aufbewahrung übernommenen Sachen
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
  • Tiere. Halten, Hüten, Verwenden von
    - Nutztieren, auch Zuchttieren (keine Pferde, Ponies, Maultiere, Esel)
    - Zugtieren, nicht zu Reitzwecken (keine Pferde, Ponies, Maultiere, Esel)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; Mitversichert ist
    - die Lagerung von
    - Mineralöl (z.B. Diesel, Biodiesel, Schmieröl, Heizöl) bis
    - Flüssiggas (Propan, Butan) in Tanks
    - sonstigen umweltgefährdenden Stoffen in Kleingebinden bis
    - die geschlossene Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften aus Silos
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Vermietung von Wohnungen auf dem Betriebsgrundstück
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen und Gebäude
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung
  • selbstfahrende Land- und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Einsatz für Lohnarbeiten und im gewerblichen Nebenbetrieb
  • Hunde, Pferde, Ponies, Maultiere, Esel sowie das Hüten von Pensionstieren