Ladengeschäfte / Ladenlokale

Informationen zu Ladengeschäften / Ladenlokale: Hier finden Sie näher Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung für Ladengeschäfte / Ladenlokale.




Ladengeschäfte / Ladenlokale

Wenn Sie ein Ladengeschäft betreiben, kommen Sie täglich in Kontakt mit den verschiedensten Menschen und Personengruppen. Hierbei handelt es sich um Kunden, um Lieferanten und andere Dienstleistungsunternehmen. Schnell ist durch ein Missgeschick ein Schaden an einer Sache oder dem Vermögen eines Dritten passiert. Liegt das Verschulden in Ihrem Einflussbereich haften Sie für den eingetretenen Schadenfall.

 

Folgende Ladengeschäfte sind versicherbar:

  • Andenken
  • Angler-/Fischereibedarf
  • Apotheke
  • Augenoptiker
  • Babyausstattung
  • Bastelbedarf
  • Bekleidung
  • Betten/Bettwaren
  • Blumen
  • Bodenbelege
  • Bücher
  • Drogerie
  • Elektroartikel
  • Geschenkartikel
  • Getränke
  • Haushaltswaren
  • Juwelier
  • Keramikwaren
  • Kleinmöbel
  • Kosmetika
  • Lederwaren
  • Lotto-Annahmestelle
  • Malereibedarf
  • Antiquitäten
  • Nahrungsmittel
  • Parfüm
  • Reformhaus
  • Schreibwaren
  • Schuhe
  • Spielwaren
  • Sportartikel
  • Tabakwaren
  • Telefone
  • Textilien
  • Tonträger
  • Uhren
  • Videothek
  • Zeichenbedarf
  • Zoologische Handlung
  • uvm.

Weitere Informationen zur Betriebshaftpflicht für Ladengeschäfte / Ladenlokale:


Ein Schadenbeispiel aus der Praxis zeigt wie schnell sich aus der Verkettung von unglücklichen Umständen ein Schadenfall ereignen kann. Sie bekommen neue Ware geliefert. Ihr Mitarbeiter rangiert auf dem Betriebsgelände mit dem Hubwagen um beim Abladen behilflich zu sein. Hierbei beschädigt er mit dem Gerät das zu entladende Fahrzeug. Als er dies bemerkt fährt er rückwärts und übersieht hierbei eine bereits abgeladene Palette mit Waren. Diese stürzt um und beschädigt ein geparktes Kundenfahrzeug. Die Eimer rollen über den gesamten Betriebshof und öffnen sich hierbei. Das gesamte Gelände ist mit Harzen und Lacken und anderen Chemikalien beschmutzt. Ein solcher Schadenfall erreicht die Größenordnung von ein paar Tausend Euro. Wäre hierbei ein Personenschaden entstanden, ist das Schadenausmaß nicht vorhersehbar und in den meisten Fällen finanziell nicht tragbar für Ihr Unternehmen. Dieses Risiko ist in der Haftpflichtversicherung auf den Versicherer übertragen.

Sie sehen anhand des Schadenbeispieles, dass es keiner großen Verletzung von Sorgfaltspflichten bedarf um für einen Schadeneintritt zur Verantwortung gezogen zu werden. Kleine Unaufmerksamkeiten reichen schon aus um für einen Schadenfall zur Verantwortung gezogen zu werden. So zum Beispiel bei einer nassen Treppe, einem nicht ausreichend von Schnee und Glätte geräumter Eingangsbereich usw.

Sind Sie und Ihre Mitarbeiter durch Montagearbeiten oder Anlieferung von Waren direkt beim Kunden tätig sind auch Schäden gedeckt die hierbei entstehen. Bei der Lieferung von Waren passiert es oft, dass enge Treppenaufgänge oder Bodenbeläge beschädigt werden. Nachfolgen erhalten Sie in Stichworten einen kurzen Überblick über weitere mitversicherte Risiken.