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Kultur, Sport, FreizeitWenn Sie eine der unten erwähnten Einrichtungen betreiben bieten Sie Ihren Kunden eine Reihe von Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung an. Leider passieren die meisten Unfälle im Haushalt oder bei der Freizeitgestaltung. Mit dem Abschluss einer Haftpflicht- versicherung haben Sie Deckung für Ansprüche die sich aus den Folgen eines Sach- oder Personenschadens herleiten.
Folgende Betriebe zählen zu der Rubrik Kultur, Sport, Freizeit:
Weitere Informationen zu Kultur, Sport, Freizeit: Ist ein Schadenfall in der von Ihnen betriebenen Einrichtung eingetreten, zum Bespiel durch ein mangelhaftes Sportgerät oder einer sonstigen Einrichtung wie Tribüne oder sanitäre Einrichtungen so leistet der Versicherer stellvertretend für Sie die geforderten Schadenersatzleistungen. Bei einem Personenschaden welcher eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge hat, kann ein einziger Schadenfall bereits zur wirtschaftlichen Bedrohung Ihrer Existenz führen. Im Versicherungspaket enthalten sind aber auch die Leistung der Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen und die kostenlose Feststellung der tatsächlichen Schadenhöhe. Die gewerbliche Tierhaltung und die damit verbundenen Gefahren sind ebenfalls Versichert. Verlässt ein Tier durch einen Fehler oder Versehen von Ihnen oder Ihren Mitarbeiter seinen gewöhnlichen Aufenthaltsbereich und gelangt in den öffentlichen Verkehrsraum, so sind sämtliche Kosten gedeckt wenn es durch das Tier zu einem Verkehrsunfall kommt. Ebenso haben Sie Deckung für Schäden die sich durch den Gebrauch von Arbeitsmaschinen wie zum Bespiel Rasenmäher oder ähnlichem ergeben. Planen Sie eine Erweiterung Ihres Betriebes so ist bis zu einem bestimmten Rahmen auch die Haftung des Bauherren für Schäden welche sich hierbei verwirklichen gedeckt. Vorstellbar sind Schäden durch herunterfallen von Gegenständen vom Baugerüst oder Umweltschäden durch nicht sachgemäß gelagerte Baumaterialien. |

