Kfz-Gewerbe

Informationen zum Kfz-Gewerbe: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft beim Kfz-Gewerbe versichert werden können.




Kfz-Gewerbe

Bei diesem Gewerbe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - die Lagerung von Schmiermitteln in Tanks
    - die Lagerung von Abfallstoffen in AS-Behältern
    - das Regressrisiko
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden, von Schmiermitteln in Tanks sowie Abfallstoffen in AS-Behältern
    - der Betrieb von Benzin-, Diesel-, Altöl-, Heizöltanks
    - das Abwasseranlagenrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc. (einschließlich Freistellung des jeweiligen Bundeslandes von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Durchführung von Abgasuntersuchungen gemäß § 47 StVZO oder Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 StVZO)
  • Vorsorge-Versicherung
  • Zusatz-Haftpflichtversicherung mit separater Versicherungssumme für Fahrzeugschäden Versichert sind Schäden an Kundenfahrzeugen
    - durch fehlerhafte Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstige Arbeiten
    - aus Abgasuntersuchungen gemäß § 47 StVZO und Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 StVZO einschließlich Freistellung des jeweiligen Bundeslandes
    - Neufahrzeugen durch mangelhafte oder unterlassene Übergabekontrollarbeiten Schäden an Kundenfahrzeugen, die Gegenstand der Kaskoversicherung nach den Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel- und –Handwerk sind, insbesondere Unfallschäden an Fahrzeugen in Werkstattobhut, Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, Brand oder Explosion, Entwendung oder Glasbruch fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
    Die Zusatz-Haftpflichtversicherung bietet einen ergänzenden Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung.