Kfz-Gewerbe
Bei diesem Gewerbe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- die Lagerung von Schmiermitteln in Tanks
- die Lagerung von Abfallstoffen in AS-Behältern
- das Regressrisiko
- der Betrieb von Fettabscheidern
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden, von Schmiermitteln in Tanks sowie Abfallstoffen in AS-Behältern
- der Betrieb von Benzin-, Diesel-, Altöl-, Heizöltanks
- das Abwasseranlagenrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc. (einschließlich Freistellung des jeweiligen Bundeslandes von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Durchführung von Abgasuntersuchungen gemäß § 47 StVZO oder Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 StVZO)
- Vorsorge-Versicherung
- Zusatz-Haftpflichtversicherung mit separater Versicherungssumme für Fahrzeugschäden Versichert sind Schäden an Kundenfahrzeugen
- durch fehlerhafte Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstige Arbeiten
- aus Abgasuntersuchungen gemäß § 47 StVZO und Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 StVZO einschließlich Freistellung des jeweiligen Bundeslandes
- Neufahrzeugen durch mangelhafte oder unterlassene Übergabekontrollarbeiten Schäden an Kundenfahrzeugen, die Gegenstand der Kaskoversicherung nach den Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel- und –Handwerk sind, insbesondere Unfallschäden an Fahrzeugen in Werkstattobhut, Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, Brand oder Explosion, Entwendung oder Glasbruch fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die Zusatz-Haftpflichtversicherung bietet einen ergänzenden Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung.

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