IT-Handel und Servicebetrieb

Informationen zu IT-Handel und Servicebetrieben: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei IT-Handel und Servicebetrieben versichert werden können.




IT-Handel und Servicebetrieb

Die Informationstechnologie verändert die Welt

Heute erscheinen Ideen noch utopisch erscheinen, morgen sind sie schon realisiert. Das Risiko wächst aber auch bei rasant wandelnden Systemen , Schäden zu verursachen. Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche zählt daher zur unverzichtbaren Grundabsicherung jedes IT-Unternehmens.

Schon geringste Mängel an Sicherheit und Zuverlässigkeit gelieferter Hard- oder Software, Fehler in der Implementierung oder falsche Beratung können Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden oder Dritter auslösen.

Sie haften in der Regel unbegrenzt. Das kann im Ernstfall Ihre Existenz kosten. Dieser Gefahr müssen Sie sich heute aber nicht mehr aussetzen.

Um sich effektiv gegen Risiken schützen zu können, bieten wir Ihnen eine auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene Lösung für Ihren Versicherungsschutz.

 

 

Für IT-Handel und Servicebetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
    - sonstige Mietsachschäden
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Übernahme von Betreuungen (Vormund)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung