Heime, Internate, Kindergärten, Schulen - Versicherte Leistungen

Hier erhalten Sie genaue Informationen über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Heime, Internate, Kindergärten und Schulen.




Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht Heime/Internate/Kindergärten/Schulen

Für Heime, Internate, Kindergärten, Schulen können folgende Punkte versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Bewohner, deren Begleiter und Besucher
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Betriebsangehörigen
  • Abwasserschäden
  • Aufsichtsführung, Betreuung, Unterrichtserteilung
  • Auslandsschutz
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Betrieb von Sporteinrichtungen, Schwimmbädern, Restaurants; auch Benutzung durch Betriebsfremde
  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Heilbehandlung aufgrund ärztlicher Verordnung oder Anweisung
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Serviceleistungen, wie Handwerker- und Reinigungsservice, Begleitung zum Arzt
  • Strahlenschäden
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Übernahme von Betreuungen (Vormund)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Veranstaltungen, wie Ausflüge, Urlaubsreisen mit Bewohnern, Feste
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung