Heime, Internate, Kindergärten, Schulen

Informationen zu Heimen, Internaten, Kindergärten und Schulen: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Heimen, Internaten, Kindergärten und Schulen versichert werden können.




Heime, Internate, Kindergärten und Schulen

Bei diesen Risiken können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Bewohner, deren Begleiter und Besucher
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Betriebsangehörigen
  • Abwasserschäden
  • Aufsichtsführung, Betreuung, Unterrichtserteilung
  • Auslandsschutz
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Betrieb von Sporteinrichtungen, Schwimmbädern, Restaurants; auch Benutzung durch Betriebsfremde
  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Heilbehandlung aufgrund ärztlicher Verordnung oder Anweisung
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Serviceleistungen, wie Handwerker- und Reinigungsservice, Begleitung zum Arzt
  • Strahlenschäden
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Übernahme von Betreuungen (Vormund)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Veranstaltungen, wie Ausflüge, Urlaubsreisen mit Bewohnern, Feste
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung