Heime, Internate, Kindergärten, Schulen

Informationen zu Heimen, Internaten, Kindergärten und Schulen: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Heimen, Internaten, Kindergärten und Schulen versichert werden können.




Heime, Internate, Kindergärten und Schulen

Wenn Sie Ihre Tätigkeit auf die Betreuung und Unterrichtung von Personen ausgerichtet haben und eine der oben erwähnten Einrichtungen betreiben, liegt bezüglich der Versicherungsmöglichkeit ein spezielles Versicherungskonzept vor. Dieses schützt Sie von Schadenersatzansprüchen von Dritten wegen der Verursachung Von Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden.

 

Zu Heimen, Internaten, Kindergärten und Schulen zählen folgende Einrichtungen:

  • Kinder- und Jugendheim
  • sonstige Heime
  • Internat
  • Schule der allgemeinen Fortbildung
  • Tanzschule
  • Seniorenheim / Seniorenresidenz
  • Fahrschule
  • Kindergärten
  • Schule für berufliche Aus- und Fortbildung
  • uvm.

Weitere Informationen zu Heimen/Internaten/Kindergärten/Schulen:


Die Gefahr eines Schadenteintrittes ist besonders hoch, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch die Aufsichtsführung über Minderjährige oder behinderte Menschen übernehmen. Schnell ist durch eine Unvorsichtigkeit ein Schaden entstanden. Damit Sie die finanziellen Folgen eines solchen Schadeneintritts nicht selbst tragen müssen ist es ratsam eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Betreiben Sie Sporteinrichtungen und Schwimmbäder ist die Gefahr der Verwirklichung eines Personenschadens besonders hoch. Ein Schaden der durch ein unsachgemäß oder mangelhaft gewartetes Sportgerät verursacht wird kann schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Das in diesem Fall die Haftpflichtversicherung leistet stellt die Versicherung auch eine Absicherung des Geschädigten für den Fall dar, dass Sie nicht über die nötigen liquiden Mittel verfügen um dessen Schadenersatzansprüche wie Heilbehandlungskosten auszugleichen.

Neben vielen weiteren gedeckten Risiken ist auch das Risiko des Schlüsselverlustes abgesichert. Der Austausch von Schließanlagen kann sehr teuer werden. Wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit auch Veranstaltungen wie Ausflüge und Ferienreisen planen und durchführen haben Sie hierfür ebenfalls Deckung über die Haftpflichtversicherung. Werden die angemieteten Räumlichkeiten hierbei schuldhaft beschädigt, sind die Kosten der Wiederherstellung ebenfalls gedeckt.