Heilberufe

Informationen zu Heilberufen: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Heilberufen versichert werden können.




Heilberufe

Es geht um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Kunden.

Dafür setzen Sie Ihre Zeit, Kraft und Geduld ein. Und das ist noch nicht alles, zusätzlich müssen noch Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Und was ist, wenn doch mal etwas schief geht?

Schon geringste Sicherheitsmängel in Ihrem Betrieb können Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, aber auch von Lieferanten und Nachbarn auslösen.

Sie haften in der Regel unbegrenzt. Das kann im Ernstfall Ihre Existenz kosten. Diesem Risiko muss sich heut zu Tage niemand mehr aussetzen.

Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.

 

 

Für Heilberufe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Maschinelle Einrichtung des Betriebes (z. B. Rasenmäher, Motorsägen und sonstige Geräte)
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Verwendung von Bestrahlungslampen, Gesichtsflutern, Heißluftapparaten, Sonnenbänken sowie
  • Anwendung von medizinischen und physikalischen Bädern
  • Vorsorge-Versicherung soweit vereinbart sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken