Hausmeister-Servicebetrieb
Im Hausmeisterservicebetrieb können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden.
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Maschinelle Einrichtung des Betriebes (z. B. Rasenmäher, Motorsägen und sonstige Geräte)
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung soweit vereinbart sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken

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