Handwerksbetriebe

Informationen zu Handwerksbetrieben: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Handwerksbetrieben versichert werden können.




Handwerksbetriebe (erweiterte Betriebs-Haftpflichtversicherung)

Flexibel muss ein Handwerker heutzutage sein. Produkte werden hergestellt, aufgebaut oder montiert, Inspektionen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, in der eigenen Werkstatt und vielfach beim Kunden. Entsprechend breit gestreut sind auch die Risiken.

Schon geringste Sicherheitsmängel - ob im Betrieb oder an hergestellten Produkten - können Schadenersatzansprüche von Nachbarn, Besuchern, Lieferanten oder Kunden auslösen.

Die Existenz Ihres Betriebes steht auf dem Spiel, denn sie haften in der Regel unbegrenzt, auch für Schäden durch fehlerhafte Werkleistungen. Diesem Risiko muss sich heute niemand mehr aussetzen.

Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.

 

 

Für Handywerksbetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bahn-Anschlussgleise
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
    - sonstige Mietsachschäden
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten
  • Senkung von Grundstücken
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme