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Gaststättenbetriebe und Beherbergungsbetriebe
Man trägt viel Verantwortung, wenn man viele Gäste zufrieden zu stellen hat. Vom Parkplatz bis in den Vorratskeller - überall sind für Sie auch Risiken versteckt, für die Sie Verantwortung tragen müssen. Neben Vorsorge ist hier Schutz das beste Rezept.
Schon geringste Sicherheitsmängel in Ihrem Betrieb können Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, aber auch von Lieferanten und Nachbarn auslösen.
Die Existenz Ihres Betriebes steht auf dem Spiel, denn sie haften in der Regel unbegrenzt, auch für Schäden durch fehlerhafte Werkleistungen. Diesem Risiko muss sich heute niemand mehr aussetzen.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Für Gaststättenbetriebe / Beherbergungsbetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen (Betriebsangehörige, Besucher)
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz weltweit
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste
- Eingebrachte Sachen der Restaurationsgäste
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Kfz der Beherbergungsgäste:
- Schäden an eingestellten Kfz inkl. des in den Kfz befindlichen Reisegepäcks
- Beschädigung oder Vernichtung von Gäste-Kfz beim Bewegen auf dem Betriebsgrundstück sowie beim Zubringen oder Abholen dieser Kfz außerhalb des Betriebsgrundstückes Maschinelle Einrichtung des Betriebes (z. B. Rasenmäher, Motorsägen und sonstige Geräte) Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser, Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Party-Service, Übernahme der Bewirtung bei Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgrundstückes
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Restaurant
- Säle für Veranstaltungen
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Sport- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Fitnessräume, Tennis-, Squash-, Badminton-, Minigolfanlagen, schießstände (sofern nicht genehmigungspflichtig), Kegelbahnen, Kinderspielplätze, auch wenn sie gelegentlich von Personen genutzt werden, die keine Beherbergungsgäste sind
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Veranstaltung von Musik-, Tanz-, Heimatabenden, Theater-, Filmvorführungen, Wanderungen
- Verleih von Fahrrädern, Ruder- , Paddel- und Tretbooten, Strandkörben, Schlitten, Snowboards, Schlittschuhen, Ski u.ä. an Beherbergungsgäste
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung
- Wellnesseinrichtungen/-leistungen wie z.B. Sauna- oder Badelandschaften, Solarien, Massagen, kosmetische Behandlungen, Ernährungsberatung, Joga, Entspannung u.ä., auch wenn sie gelegentlich von Personen genutzt werden, die keine Beherbergungsgäste sind

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