Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe

Informationen zu Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben: Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben versichert werden können.




Gaststättenbetriebe und Beherbergungsbetriebe

Betreiben Sie ein Restaurant, eine Kneipe oder ein Hotel, gehören Sie zu untiger Unternehmergruppe für welche ein spezifisch auf dieses Gewerbe angepasstes Versicherungskonzept besteht. Neben der Deckung für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschaden sind noch eine Reihe weiterer Deckungszusagen in der Versicherungspolice enthalten welche speziell auf das Risikopotential eines Gaststättenbetriebes abgestimmt wurde.

 

Zu den Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe zählen folgende Berufseinrichtungen:

  • Frühstückspension
  • Hotel
  • Callcenter
  • Gaststättengewerbe
  • Gasthof
  • Pension
  • Motel
  • uvm.

Weitere Informationen zur Betriebshaftpflicht Gaststätten-/Beherbergungsbetriebe:


So haben Sie Deckung für Schäden an eingebrachten Sachen Ihrer Gäste. Kommt zum Beispiel das Reisegepäck Ihrer Gäste durch das Verschulden Ihrer Mitarbeiter zu schaden, so besteht Versicherungsschutz. Dies kann richtig teuer werden, wenn es gleich mehrere Ihre Gäste betrifft, so zum Beispiel wenn es durch einen Brand im Skiabstellraum zum Schaden an der dort aufbewahrten Sportausrüstung Ihrer Gäste kommt, oder wenn durch einen Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen des Gebäudes es zu Schäden an im Hotelzimmer angeschlossenen Laptops oder anderen Geräten Ihrer Gäste kommt.

Gehört Ihnen das Gebäude nicht selbst, sondern ist an Sie vermietet oder verpachtet, besteht Deckung für Schäden welche durch den Betrieb am Gebäude oder Gebäudebestandteilen entstehen. So zum Beispiel für Schäden an sanitären Einrichtungen oder Bodenbelägen. Kommt es in der Küche zu einem Brandschaden ist damit zu rechnen, dass es sich um erhebliche Summen handelt die zu Reparatur und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude benötigt werden.

Eine erweiterte Deckung besteht auch für Schäden durch Veranstaltungen welche im Rahmen Ihrer Tätigkeit auf fremden Grundstücken stattfinden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Risikopotential für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe sehr hoch und diese selten Schadenfrei bleiben. Aus diesem Grund gehört eine Haftpflichtversicherung zur Existenzabsicherung eines solchen Betriebes.