Fabrikationsbetriebe - Versicherte Leistungen

Hier erhalten Sie genaue Informationen über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflicht Fabrikationsbetriebe bzw. über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflicht Industriebetriebe.




Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht Fabrikationsbetriebe / Industriebetriebe

Fabrikationsbetriebe / Industriebetriebe können folgende Punkte versichern:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bahn-Anschlussgleise
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Fachhandelsgeschäft
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
  • Konsortialklausel (Teilnahme an Konsortien) inkl. Insolvenzklausel
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
    - sonstige Mietsachschäden
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
    - der Betrieb von Fettabscheidern
    - das Regressrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung