Betriebshaftpflicht-Versicherung für den Fabrikationsbetrieb / Industriebetrieb
Sie sind industrieller Unternehmer - ob Produktion, Handel oder Dienstleistung - und beschäftigen sich mit komplexen Produkten und Systemen. Ihre Mitarbeiter arbeiten in Büros, an Produktionsanlagen, in Lagern und bei Ihren Kunden.
Dann wissen Sie das sich menschliches und technisches Versagen nie ganz verhindern lässt. Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein, welche dann im Schadensfall über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein sollte.
Fabrikationsbetriebe / Industriebetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichern:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bahn-Anschlussgleise
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Fachhandelsgeschäft
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Konsortialklausel (Teilnahme an Konsortien) inkl. Insolvenzklausel
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung

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