Die Betriebshaftpflicht für Einzelhandsbetrieb / Großhandelsbetrieb
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Einzelhandelsbetriebe und Großhandelsbetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichern:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte weltweit
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Reparaturservice, Auslieferung von Waren einschließlich der damit verbundenen Montage- und Installationsarbeiten
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung:
Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

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