Einzelhandelsbetriebe / Großhandelsbetriebe : Betriebshaftpflicht

Informationen zur Haftpflicht für den Einzelhandelsbetrieb und Großhandelsbetrieb. Hier finden Sie Punkte, die je nach Versicherungsgesellschaft bei den Einzelhandelsbetrieben / Großhandelsbetrieben versichert werden können.




Die Betriebshaftpflicht für Einzelhandsbetrieb / Großhandelsbetrieb

Wenn Sie als Kaufmann ein Geschäft oder ein Betrieb betreiben sind Sie sicherlich aus den bisher gesammelten Erfahrungswerten über das enorme Schadenpotential eines solchen Betriebes im Bilde. In der Regel kann ein solcher Betrieb nur mit einer Anzahl von Angestellten betrieben werden. Diese sind bei Ihrer Tätigkeit auf technische Hilfsmittel wie Arbeitsgeräte und Gabelstapler usw. angewiesen.

 

Zu den Einzelhandelsbetrieben / Grosshandelsbetrieben zählen:

  • Bau- und Heimwerkermarkt
  • Brennstoffhandel
  • Fahrradhandel/–reparatur
  • Getränkegroßhandel
  • Viehhandel, Viehkommissionär
  • Baumaschinenhandel, - reparatur, - vermietung
  • Computerhandel
  • Großmarkt, Kauf- und Warenhaus
  • Handelsvertretung
  • Versandhandel
  • Nahrungsmittelgroßhandel
  • Verkaufsstand
  • Kiosk / Trinkhalle
  • Maschinen- und Metallwarenhandlung
  • Sonstiger Großhandelsbetrieb
  • Landmaschinenhandel und –reparatur

Weitere Informationen zu den Einzel- / Grosshandelsbetrieben:


Wo viel gearbeitet wird, ist schnell ein Missgeschick passiert. Wenn durch das Außer Acht lassen von allgemeinen Sicherheitsvorschriften dennoch ein Schadenfall eintritt, sind Sie gegen die finanziellen Folgen für das Unternehmen abgesichert. Gerade wenn es sich bei dem eingetretenen Schadenfall um einen Personenschaden handelt, zum Beispiel wenn durch ungeschickte Lagerung eine Palette Getränkekisten umfällt, sind die finanziellen Folgen unabsehbar und können Ihre eigene wirtschaftliche Existenz gefährden.

Sind Sie durch den Handel mit Waren oder eigenen Erzeugnissen auch direkt beim Kunden tätig, zum Beispiel aufgrund Anlieferung, Montagearbeiten oder Installationsarbeiten haben Sie ebenfalls Deckung für Schäden die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht werden. Typische Schadenfälle hierbei sind die Beschädigungen von hochwertigen Bodenbelägen und die Beschädigung von Einrichtungen die zur Gebäudetechnik gehören z.B. Fahrstühle.

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung gehört ebenso mit zu dem speziell für den Handel geschaffenen Versicherungsbedingungen. Durch unsachgemäße Lagerung von Betriebsstoffen oder Chemikalien kann es zu Schäden kommen die eine Komplett-Sanierung des Erdreiches notwendig machen. Dies ist meist verbunden mit enorm hohen Kosten für die Sonderabfallbeseitigung.