Dienstleistungsbetriebe : Die Dienstleister Betriebshaftpflicht-Versicherung
Als Geschäftsführer oder Eigentümer eines Dienstleistungsbetriebes haften Sie in voller Höhe für alle Schäden die während Ihrer Arbeit entstehen. Deshalb ist es Ihnen zu empfehlen eine Haftpflichtversicherung für Dienstleister anzuschließen, die Sie dann im Schadensfall vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens schützt.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Als Dienstleistungsbetrieb können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung:
Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Heizöltanks zur Raumbeheizung
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung

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