Bürobetriebe (erweiterte Betriebshaftpflicht-Versicherung für den Bürobetrieb)
Auch ein Bürobetrieb benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Informieren Sie sich in der nachfolgenden Liste welche Möglichkeiten der Absicherung Sie über die Haftpflichtversicherung für Bürobetriebe haben.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, aber kann Sie vor finanziellen Folgen schützen.
Für Bürobetriebe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz weltweit
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- der Betrieb von Heizöltanks zur Raumbeheizung
- der Betrieb von Fettabscheidern
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung

|