Baunebengewerbe/Bauhandwerker - Versicherte Leistungen

Hier erhalten Sie genaue Informationen über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe bzw. über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflicht für Bauhandwerker.




Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe/Bauhandwerker

Beim Baunebengewerbe können folgende Punkte versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen
  • Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bahn-Anschlussgleise

  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten
  • Fachhandelsgeschäft
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen
  • Internet-Technologien
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Medienverluste (Gase/Flüssigkeiten)
  • Mietsachschäden an Arbeitsgeräten
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht
    - sonstige Mietsachschäden
  • Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten
  • Senkung von Grundstücken
  • Strahlenschäden
  • Strommehrkosten
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen
    - sonstige Tätigkeitsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Überlassung von Gerüsten an Dritte
  • Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
  • das Regressrisiko
  • Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung