Betriebshaftpflicht für Baunebengewerbe / Bauhandwerker
Das Bauhandwerk lebt von seiner Flexibilität. Bei jedem Auftrag müssen sich Bauhandwerker stets auf neue Arbeitsbedingungen einstellen. Ebenso müssen alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Schon die kleinste Unaufmerksamkeit kann Schadenersatzansprüche auslösen. Nicht nur von Kunden, sondern von jedem Geschädigten. Gerade bei Tätigkeiten auf Baustellen ist die Gefahr besonders groß, z. Bsp. in bewohnten Gebäuden oder gar in Betrieben bei laufender Produktion.
Die Existenz Ihres Betriebes steht auf dem Spiel, denn sie haften in der Regel unbegrenzt, auch für Schäden durch fehlerhafte Werkleistungen. Diesem Risiko muss sich heute niemand mehr aussetzen.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Im Baunebengewerbe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) inkl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bahn-Anschlussgleise
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten
- Fachhandelsgeschäft
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen
- Internet-Technologien
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Medienverluste (Gase/Flüssigkeiten)
- Mietsachschäden an Arbeitsgeräten
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten
- Senkung von Grundstücken
- Strahlenschäden
- Strommehrkosten
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen
- sonstige Tätigkeitsschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Überlassung von Gerüsten an Dritte
- Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung

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