Bauhauptgewerbe - Versicherte Leistungen

Hier erhalten Sie genaue Informationen über die versicherten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für das Bauhauptgewerbe.




Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht Bauhauptgewerbe

Beim Bauhauptgewerbe können folgende Punkte versichert werden:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Umwelt-Basisversicherung
  • Abbruch- und Einreißarbeiten
  • Abhandenkommen eingebrachter Sachen Abwasserschäden
  • Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
  • Bahn-Anschlussgleise
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Erdrutschungen oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über Generalunternehmertätigkeit
  • Grundwasserabsenkungen (Schäden an Grundstücken und Gebäuden)
  • Internet-Technologien
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
  • Lockerungssprengungen im Erdreich
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • - auf Geschäftsreisen
    - durch Leitungswasser oder Abwasser
    - durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
    - sonstige Mietsachschäden
  • Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
  • Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Schlüsselverlust
  • Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes
  • Senkung von Grundstücken
  • Strahlenschäden
  • Subunternehmer-Beauftragungsrisiko
  • Tätigkeitsschäden
    - Be- und Entladeschäden
    - Leitungsschäden
    - Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken
    - sonstige Tätigkeitsschäden
  • Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
  • Übernahme der verantwortlichen Bauleitung gemäß den Landesbauordnungen
  • Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
    - die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, auch auf Baustellen, in Kleingebinden und Containern (KTC, ASF, ASP) gilt als mitversichert
  • das Regressrisiko
  • Verleihen oder Vermieten von Baumaschinen, nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme