Versicherte Leistungen der Betriebshaftpflicht Bauhauptgewerbe
Beim Bauhauptgewerbe können folgende Punkte versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abbruch- und Einreißarbeiten
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bahn-Anschlussgleise
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Erdrutschungen oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über Generalunternehmertätigkeit
- Grundwasserabsenkungen (Schäden an Grundstücken und Gebäuden)
- Internet-Technologien
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Lockerungssprengungen im Erdreich
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes
- Senkung von Grundstücken
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken
- sonstige Tätigkeitsschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Übernahme der verantwortlichen Bauleitung gemäß den Landesbauordnungen
- Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, auch auf Baustellen, in Kleingebinden und Containern (KTC, ASF, ASP) gilt als mitversichert
- das Regressrisiko
- Verleihen oder Vermieten von Baumaschinen, nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

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