Betriebhaftpflicht für das Bauhauptgewerbe
Baumaßnahmen erfordern eine besonders sensible Organisation, damit die Planung umgesetzt wird. Alle Sicherheitsvorschriften müssen genauestens eingehalten werden, es ist schon schwierig genug alle Arbeiten termingerecht auszuführen.
Schon geringste Sicherheitsmängel können Schadenersatzansprüche auslösen. Nicht nur von Kunden, sondern von jedem Geschädigten. Gerade bei Tätigkeiten auf Baustellen oder gar in bewohnten Gebäuden ist die Gefahr besonders groß.
Die Existenz Ihres Betriebes steht auf dem Spiel, denn sie haften in der Regel unbegrenzt, auch für Schäden durch fehlerhafte Werkleistungen. Diesem Risiko muss sich heute niemand mehr aussetzen.
Mit der richtigen Betriebs-Haftpflichtversicherung sind sie diesem Risiko nicht ausgesetzt. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen.
Im Bauhauptgewerbe können folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft versichert werden:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umwelt-Basisversicherung
- Abbruch- und Einreißarbeiten
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen Abwasserschäden
- Arbeits- und Liefergemeinschaften
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte
- Bahn-Anschlussgleise
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Erdrutschungen oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über Generalunternehmertätigkeit
- Grundwasserabsenkungen (Schäden an Grundstücken und Gebäuden)
- Internet-Technologien
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Lockerungssprengungen im Erdreich
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- sonstige Mietsachschäden
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Fehlens vereinbarter Eigenschaften
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust
- Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes
- Senkung von Grundstücken
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken
- sonstige Tätigkeitsschäden
- Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Übernahme der verantwortlichen Bauleitung gemäß den Landesbauordnungen
- Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, auch auf Baustellen, in Kleingebinden und Containern (KTC, ASF, ASP) gilt als mitversichert
- das Regressrisiko
- Verleihen oder Vermieten von Baumaschinen, nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

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