Berufshaftpflicht für Webdesigner

Auch als Webdesigner müssen Sie diverse Vorschriften und Richtlinien beachten. Nicht selten kommt es hier zu Urheberrechtsverletzungen und dementsprechend zu Klagen, die auch oftmals aus dem Ausland kommen. Durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Webdesigner können Sie dieses Risiko in gewissem Maße abtreten, denn im Schadensfall haben Sie einen Partner zur Seite. Entscheiden auch Sie sich für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Webdesigner.




Berufshaftpflichtversicherung für Webdesigner

Zu den Tätigkeiten des Webdesigners gehören die Erstellung, Gestaltung und Pflege von Websites im World Wide Web, Interface Design, Layout und die Umsetzung von Corporate Designs. Sie setzen Kundenwünsche unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und der Ansprüche der Besucher um und beraten Ihren Auftraggeber über typisches Kundenverhalten im Internet.

Bei Ihrer Arbeit als Webdesigner müssen Sie eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzesvorgaben, wie Urheberrecht und Wettbewerbsrecht beachten, die sich aufgrund der ständigen Neuerungen der EU-Richtlinien ändern. Verstöße wie zum Beispiel einer Verletzung des Urheberrechts ziehen meist erhebliche Kosten nach sich, wobei nicht selten Klagen aus dem nichteuropäischen Ausland vorkommen.

 

Die entstanden Fehler oder Versehen im Bereich Webdesign führen in fast allen Fällen zu einem unmittelbaren Schaden am Vermögen eines Dritten. Durch eine fehlerhafte oder unvollständige Website Ihres Kunden werden sehr schnell falsche Informationen weltweit verbreitet, deren Richtigstellung sehr schwer fallen wird. Ein Existenzbedrohender Schaden und ein Imageschaden für Ihren Kunden können die Folge sein. Auch Klagen aufgrund Urheberrechtsverletzung oder Lizenzrechtsverletzung können die Folge sein. Somit ist das Risikopotential für Sie und Ihr Unternehmen bei einem Schadeneintritt als hoch zu bewerten. Die Folgen hieraus können bis zum Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz führen.

Durch die Vermögensschadenversicherung sind auch Schäden im Bereich von Verletzungen der Vorschriften des Datenschutzgesetzes und dem damit verursachten Vermögensschaden versichert. Sollte durch Ihr Versehen oder Ihr Verschulden das Vermögen eines Dritten geschädigt werden, so leistet Ihre Versicherung den Schadenersatz. Sollten unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden, übernimmt die Vermögensschadenversicherung die Abwehr und trägt die gesamten Kosten dieses Verfahrens.