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Berufshaftpflichtversicherung für VereineDa es sich bei der Geschäftsführung von Vereinen oft um Personen handelt, die bei Ihren vielfältigen Aufgaben oft nicht die entsprechende nötige Qualifikation aufweisen können ist das Potential eines Schadeneintritts durch die Handlungen eines Vereins als sehr hoch zu bewerten. Die zum großen Teil ehrenamtlich tätigen Personen sind mit Aufgaben betraut, mit denen Sie außerhalb der Vereinstätigkeit keine Berührungspunkte haben. Unter die typische Aufgabenverteilung eines Vereins gehören Ernennungen zum Buchhalter, Kassenwart oder Schriftführer. All diese Vereinsmitglieder handeln nach Treu und Glauben und opfern Ihre Freizeit zum Wohle des Vereins.
Leider kommt es durch Unwissenheit oder Irrtum zu Schadenfällen, die zu finanziellen Nachteile zu Lasten eines Dritten oder gar des Vereins selbst führen. Nicht Selten legt ein Vereinsmitglied während der nicht abgeschlossenen Saison sein Amt nieder. Sei es weil aus Krankheit, Überlastung oder anderer persönlicher Gründe. Ein Verein ist ebenfalls verpflichtet während seiner Geschäftstätigkeit rechtliche Vorschriften und Fristen zu wahren. So muss jeder der sich bereit erklärt, die Werbung und die Gestaltung der Werbemittel für die nächste Vereinsveranstaltung mit Wettbewerbsrichtlinien und Urheberrechten auseinandersetzen. Das dies oft völlig außer Acht gelassen wird richtig, meist bleibt ein Verstoß diesbezüglich auch Folgenlos mangels Kläger oder Geschädigtem. Wenn es aber zu einem Schadeneintritt kommt, sollte der Verein über eine Versicherung Deckung haben. Bei der Vermögensschadenversicherung für Vereine sind durch besondere Vertragsklauseln auch Schäden abgedeckt, die der Verein durch das Verhalten von seinen Mitgliedern selbst erleidet. Ein Schadenbeispiel hierfür wäre das Unterlassen der Anmeldung von Reklamationen beim Bau oder der Sanierung eines Vereinsheimes. Diese Ansprüche verjähren nach einer bestimmten Frist und können dann rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden. Weiteres Schadenpotential liegt in der Buchführung und der Kassenverwaltung. Hierzu zählen finanzielle Nachteile beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen, Doppelzahlungen oder sonstigen Buchungsfehlern. Stehen dem Verein öffentliche Mittel zu und wurden diese nicht fristgerecht beantragt, hat sich ebenfalls eine Vermögensnachteil verwirklicht. Wer als berechtigte Person, sprich Geschäftsführer eines Vereines Versicherungsschutz für den Verein beantragen möchte, muss die Vereinssatzung dem Versicherer vorlegen. Wird der Antrag vom Versicherer angenommen, kann das Schlüsselverlustrisiko mitversichert werden. |

