Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater & Steuerbevollmächtigte
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte bieten ihren Mandanten umfangreiche Beratung. Sie haften, wenn sie bei der Ausübung ihres Berufes einem anderen, insbesondere dem Mandanten, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.
Sie müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Gefahren versichert sein. Die Gefahr dieser Haftung ist groß. Ständig veränderte Steuervorschriften und neue höchstrichterliche Entscheidungen sind zu beachten. Selbst geringe Versehen bewirken oft schwere Schäden. Diese Berufsgefahren und Schäden können existenzbedrohend sein.
Eine richtige Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung ist unumgänglich und Pflicht!
In Kombination mit dieser Berufshaftpflichtversicherung kann auch eine Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, falls bei beruflichen Tätigkeiten Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden.
Wenn z. B.:
- Ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt.
- Ein Brand in den angemieteten Kanzleiräumen auf das Nachbargebäude übergreift.
- Der für angemietete Kanzleiräume überlassene Zentralschlüssel verloren wird.
Neben den üblichen Risiken aus einem Bürobetrieb sowie berufsbedingter Außentätigkeit kann oftmals ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden:
- die Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen, Büros auf dem Bürogrundstück
- Schäden durch Leitungswasser und Abwasser
- Schäden aus dem Verlust von Zentralschlüsseln
- das Abhandenkommen eingebrachter Sachen von Kanzleiangehörigen und Besuchern
- Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Schäden an gemieteten Kanzleiräumen durch Brand oder sonstige Schäden
- Schäden bei Geschäftsreisen
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
- Heizöltanks zur Raumbeheizung
Weitere Informationen
Hier einige Schadenbeispiele
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