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Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater & SteuerbevollmächtigteAls Steuerberater haben Sie durch Ihre Arbeit direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Situation Ihrer Kunden. Da es bei Ihrer Tätigkeit ausschließlich um finanzielle Angelegenheiten handelt, ist das Schadenpotential für den Eintritt eines durch Sie verursachten Vermögensnachteils gegenüber einem Dritten als sehr hoch zu bewerten. Ein besonderes Risiko liegt in der Frist- und Terminverwaltung, auch wenn diese in modernen Zeiten durch EDV-Programme unterstützt werden. Gerade hier können durch kleinste Versehen, zum Beispiel beim verrutschen in der Monatsspalte oder Ähnlichem wichtige Termine versäumt werden. Handelt es sich um Termine von rechtlich bedeutsamer Wirkung, entsteht hieraus zwangsläufig ein Schadenfall. Hierunter zählen das Versäumnis der Wahrung von Rechtsmittelfristen, Verlängerungsfristen oder Widerspruchsfristen. Viele Fehler bleiben Folgenlos oder können korrigiert werden. Manche Schadenfälle sind jedoch in ihrem Ausmaß dermaßen unkalkulierbar, dass deren Verwirklichung Ihre eigenen wirtschaftliche Existenz bedrohen können.
Wenn es sich um größere Summen handelt, ist es denkbar und möglich, dass ein mittelständisches Unternehmen nicht mehr über genug liquide Mittel verfügt und seinen Geschäftsbetrieb einstellen muss. Geht man davon aus, dass Ihr Kunde bei rechtzeitiger Beantragung von Steueraufschub diesen erhalten hätte, so werden Sie für die Insolvenz Ihres Kunden zur Rechenschaft gezogen. Irrtum oder Missverständnisse bei der Beratung führen zu Handlungen Ihrer Kunden. Entstehen hierbei finanzielle Nachteile können Sie für diesen Schaden haften. Möglicherweise hat Ihr Kunde aber auch überzogene Erwartungen in Ihre Dienstleistung und macht Sie unbegründet für Vermögensnachteile verantwortlich. In einem solchen Fall prüft der Versicherer für Sie nach Abwägung und Beurteilung aller Rechtsfragen Ihre Eintrittspflicht. Dies geht soweit, dass er auch in Ihrem Namen vor einer Prozessführung nicht zurückschreckt und die gesamten Kosten hierfür trägt. Diesen Teil der Versicherungsdeckung nennt man auch passive Rechtsschutzfunktion. Ebenfalls prüft der Versicherer die Höhe der gegen Sie geltend gemachten Forderungen. Hierzu stehen diesem Juristen und andere Experten zur Verfügung. |

