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Berufshaftpflichtversicherung für SchuldnerberatungsstelleAls Schuldnerberatungsstelle oder Schuldnerhilfe haben Sie auch mit Klienten zu tun, durch deren finanzielle Situation ein Vermögensnachteil gegenüber einem Dritten entstanden ist. Fehler die durch unterschiedliche Faktoren entstanden sind und zu Schadensansprüchen von Dritten geführt haben, haben oftmals zur Folge, dass diese Unternehmen selbst Insolvenzantrag stellen müssen. Durch die Arbeit mit Ihren Kunden sehen sie täglich, wie wichtig es ist, das eigene wirtschaftliche Existenz und auch das Vermögen Anderer durch den Abschluss einer Vermögensschadensversicherung zu schützen. Auch Ihre Tätigkeit als Schuldnerberatungsstelle unterliegt einem hohen Risikopotential.
Durch Frist- und Terminversäumnisse, durch falsche Hinweise zum Insolvenzrecht, einem fehlerhaft gestellten Insolvenzantrag oder auch durch mangelnde Sorgfalt bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches kann ein finanzieller Nachteil zu Lasten eines Dritten entstehen. Häufig kommt es bedingt durch solche Fehler zu außergerichtlichen Auseinandersetzungen, welche hohe Kosten verursachen können. Meist endet es aber als Schadensersatzklage vor Gericht, bei denen weitere Anwalts- und Prozesskosten entstehen. Anspruch auf die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen, Deckung der Kosten eines Rechtsstreites hierüber und die Leistung der berechtigten Ansprüche sind durch Ihre Vermögensschadenversicherung abgedeckt. Der Versicherer stellt Ihnen Juristen und Sachverständigen zur Seite um zu Prüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Hierfür trägt der Versicherer die Kosten. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Einer Ihrer Kunden ist zahlungsunfähig, muss seine Firma schließen und aufgrund seiner Selbstständigkeit nun zur Sicherung des Lebensunterhaltes ALG II für sich und auch seine Familie beantragen. Sie übersehen bei der zuständigen Behörde einen Antrag für Ihren Kunden zu stellen, welcher aufgrund mangelnder Einkünfte finanzielle Unterstützung benötigt. Dieser Antrag ist an eine Frist gebunden. Durch diesen Fehler bekommt Ihr Kunde keine Hilfe, bzw. verspätete Hilfe. Diesen Ausfall an finanziellen Mitteln kann er nun bei Ihnen geltend machen. |

