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Berufshaftpflichtversicherung für Richter / StaatsanwälteIn Ihrem Tätigkeitsfeld sind Sie in besonders hohem Maß von dem Eintritt eines Schadens und dem damit verbundenen Vermögensnachteil bedroht. Zu Ihren Aufgaben gehören die Beachtung der unterschiedlichsten Rechtsnormen, Vorschriften sowie die Fristwahrung und die Einhaltung und Überwachung von Terminen. Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung oder der Berechnung der Fristen können zu einem finanziellen Nachteil eines Dritten führen. Haben Sie einen Beweistermin aufgehoben und versäumen den Ihnen unterstellten Person die Anweisung zur Abladung der geladenen Zeugen zu geben, so werden dennoch deren Anreise und berufsbedingte Ausfallkosten ersatzpflichtig. Hierfür könnten Sie mit Ihrem privaten Vermögen in Anspruch genommen werden.
Fast alle Ihre Handlungen nehmen unmittelbaren Einfluss auf das Vermögen Anderer. Grundbucheintragungen, Registerpflege oder das Ausstellen eines Erbscheines bieten erheblichen Raum für Fehlerquellen. Ein Irrtum oder ein Versehen ist schnell passiert. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Im hektischen Arbeitsalltag haben Sie eine Erbschein ausgestellt und einer nicht erbberechtigten Person somit Zugang zu den Vermögenswerten des Erblassers ermöglicht. Diese Person hat in Kenntnis der Umstände sofortige Schritte eingeleitet um an das hinterlassene Vermögen heranzukommen und in liquide Mittel umzuwandeln. So hat diese Person Immobilien weit unter dem tatsächlichen Wert veräußert um schnell an Geld zu kommen. Die tatsächlichen Erben sind entrüstet und verlangen von Ihnen Schadenersatz. Wenn Sie Glück haben, nur in Höhe der Summe die für die Immobilien hätten mindestens erzielt werden können. Hat der falsche Erbe das erhaltenen Vermögen bereits verprasst und es ist kein Zugriff mehr möglich geht der gesamte Verlust zu Ihren Lasten. Kein noch so sorgfältiger Mensch ist frei von Fehlern. Wenn trotzdem ein Schadenfall eintritt, sollte sich dieser Fehler nicht nachhaltig auf dessen wirtschaftliche Existenz auswirken. Sie können durch den Abschluss einer Versicherung dieses Risiko abdecken. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zur möglichen Schadenhöhe. |

