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Berufshaftpflichtversicherung für ReisebüroDa der Urlaub die schönste Zeit im Jahr für Ihre Kunden ist, ist es von hoher Bedeutung, dass die geplante Urlaubsreise erfolgreich verläuft. Damit dies der Fall ist, ist es Ihre Aufgabe, die organisatorische Planung zu übernehmen. Sie kümmern sich um die Flugbuchung, klären die Verfügbarkeit von Hotelzimmern ab und planen Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten, unter Berücksichtigung der Kundenwünsche. Eine fehlerhafte Planung der ganzen Reise oder auch nur einzelner Abschnitte kann zu einem Vermögensnachteil Ihrer Kunden führen. Ebenso kann eine falsche Aussage zur Visumspflicht, ein vergessener Impfhinweis oder auch ein Verstoß zu den Landeseigenen Devisenbestimmungen des Reisezieles Ihren Kunden in Schwierigkeiten bringen.
Kommt es tatsächlich zu solch einem Fehler oder einer Falschauskunft kann sich der Kunde durch aufgrund der geänderten rechtlichen Vorschriften direkt an Sie wenden und in Anspruch nehmen bezüglich seiner Schadenersatzforderungen. Für Sie ist daher von Ihrem Interesse, das durch die Absicherung solcher Schadenfälle Ihnen ein Team aus Sachverständigen, Juristen und anderen Experten zur Seite steht und sich diese den Schadensersatzansprüchen widmen. Hierbei prüfen diese, ob die Ansprüche begründet und berechtigt sind und wenn ja, in welcher Höhe Schadensersatz durch Ihre Vermögenshaftpflichtversicherung geleistet wird. Auch die passive Rechtsschutzfunktion zur Abwehr unbegründeter Ansprüche ist im Versicherungspaket enthalten. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Einer Ihrer Kunden bitte um Buchung eines Hotels, welches sich aufgrund seiner Behinderung auf seine Bedürfnisse einstellen kann, damit ein angenehmer, problemloser Urlaub erfolgen kann. Gern ist der Kunde bereit, höhere Kosten für dieses Hotel in Kauf zunehmen. Sie empfehlen Ihrem Kunden ein Hotel, von dem Sie wissen, dass es auf diese speziellen Wünsche eingehen kann. Zwischenzeitlich wurde allerdings das von Ihnen empfohlene Hotel durch eine große Hotelkette übernommen und umgebaut. Ein schrankenloser Zugang zum Hotelpool und Bar sind nicht mehr gegeben. Ihr Kunde ist Aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage seinen Urlaub nach eigenen Wünschen zu gestalten und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Dies führt zu Mehrkosten und Ansprüchen aus entgangener Urlaubsfreude. |

