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Berufshaftpflichtversicherung für RechtspflegerDas Ergebnis Ihrer Tätigkeit hat enormen Einfluss auf die finanzielle Situation von anderen Personen. Sie sind stets mit der Erledigung von hoch verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Aus diesem Grund können bereits kleine Versehen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Dritten haben. Grundbucheintragungen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben wie Eintragungen in verschiedene Register wie zum Beispiel das Handelsregister, Vereinsregister oder das Schiffsregister. Sie überwachen auch die Arbeit von Anderen und prüfen ob die Qualität und der Inhalt von Aufgaben die von Dritten erstellt werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn es sich um Pfleger, von Amts wegen bestellter Vormünder oder Insolvenzverwalter handelt. Ihnen obliegen bei Ihrer Tätigkeit die Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung und die richtige Auslegung von Steuergesetzen.
Kommt es bei der Zuordnung von Rangverhältnissen zu Fehlern oder beim Verteilen von Zwangsversteigerungserlösen zu einem Fehler, werden Sie für die wirtschaftlichen Nachteile die dadurch entstehen in Haftung genommen. Diese Gefahr verwirklicht sich bei Frist und Terminversäumnissen fast unmittelbar. Wenn Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt wurden verfällt ein Anspruch nach Fristablauf. Ebenso wenn Verjährungsfristen nicht richtig berechnet wurden und der Wegfall von Hemmungsgründen nicht in die Berechnung einfließt. Sie sind gegen Täuschungsversuche Dritter zur Erschleichung von Vermögensvorteilen auch nicht gewappnet. Immer wieder lassen sich Personen neue Mittel und Weg der Täuschung einfallen. Wirft man Ihnen die ungenügende Prüfung von vorgelegten Unterlagen oder eine unzureichende Identitätsprüfung vor können hieraus Ansprüche auf Schadenersatz erwachsen. Der Versicherer hilft Ihnen in einem solchen Fall und prüft ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Schadenersatz tatsächlich gegeben sind und vertritt Sie bei Streitigkeiten im Schadenfall. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fällt das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Kassenfehlbeträge die unter Ihre Verantwortung entstanden sind, sind ebenfalls mitversichert. Hier bestehen Entschädigungsgrenzen. |

